Von FinCEN vorgeschlagene Regeländerung für nicht gehostete CVC-Wallets
RIN 1506-AB47 Anforderungen für bestimmte Transaktionen mit konvertierbaren virtuellen Währungen oder digitalen Vermögenswerten FinCEN verfolgt einen gemessenen Ansatz für Geldwäscherisiken durch nicht gehostete CVC-Wallets Am 18. Dezember veröffentlichte das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) eine vorgeschlagene Regeländerung für virtuelle Währungstransaktionen mit ungehosteten Wallets. Gemäß der vorgeschlagenen Änderung müssten Banken und Gelddienstleistungsunternehmen (MSBs) die Identität ihrer Kunden überprüfen und Berichte für CVC-Transaktionen über 10,000 USD einreichen und Aufzeichnungen über CVC-Transaktionen über 3,000 USD führen, wenn eine Gegenpartei eine