Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bekannt als BaFin, sagte, Coinbase Deutschland verstoße gegen die von der BaFin festgelegten Standards Deutsches Kreditwesengesetz. Die Ankündigung bezog sich auf § 25a Abs. 1 TKG, der Anforderungen an Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit, einer angemessenen Personalausstattung, Notfallmanagementmechanismen wie IT-Systeme und transparente Vergütungssysteme für die Mitarbeiter – einschließlich des Managements – festlegt.
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