Gemini und Genesis reichen Antrag auf Abweisung der SEC-Klage gegen Earn-Produkte ein

Gemini und Genesis reichen Antrag auf Abweisung der SEC-Klage gegen Earn-Produkte ein

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Die Krypto-Börse Gemini und der bankrotte Kreditgeber für digitale Vermögenswerte Genesis Global Capital haben gemeinsam einen Antrag auf Abweisung einer Klage der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) gegen deren Earn-Programm eingereicht.

Gemäß einer Dokument Gemini und Genesis, die am Freitag, dem 26. Mai, beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereicht wurden, bestanden darauf, dass die SEC keine rechtliche Grundlage habe, das Earn-Produkt als Verkauf nicht registrierter Wertpapiere zu bezeichnen, da es sich um einen Krypto-Asset handele Kreditservice.

Gemini und Genesis bitten das Gericht, die SEC-Klage abzuweisen

Daran erinnern, dass die SEC eingereicht im Januar eine Beschwerde gegen Gemini und Genesis wegen angeblichem Verkauf nicht registrierter Wertpapiere an Privatanleger in den USA über das Gemini Earn-Programm.

Das im Dezember 2020 gestartete Programm wurde Anfang des Jahres nach Genesis eingestellt Abhebungen gestoppt und konnte den Kunden von Gemini keine Zinsen mehr zahlen, da aufgrund des Abschwungs am Kryptomarkt nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung standen. Das Schicksal Hunderttausender Gemini-Investoren geschuldet über 900 Millionen US-Dollar von Genesis sind weiterhin unbekannt, da letzteres im Januar Insolvenzschutz nach Kapitel 11 beantragte.

Die SEC behauptete, Gemini und Genesis hätten Offenlegungspflichten umgangen, die zum Schutz von Anlegern geschaffen wurden, und gegen bundesstaatliche Wertpapiergesetze verstoßen.


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„Ungeachtet der Eindeutigkeit des MDALA und der Einschränkungen seiner Verwendung versucht die SEC, das Earn-Programm in etwas zu verwandeln, was es nicht war: den Verkauf nicht registrierter Wertpapiere.“ Während die SEC darauf hinweist, dass die Anwendung der Bundeswertpapiergesetze hier offensichtlich ist, ist die Beschwerde ein neuartiger Versuch, ihren Anwendungsbereich über eine vernünftige Lektüre der relevanten Gesetzestexte hinaus zu erweitern“, sagten Gemini und Genesis.

Eine Handelsvereinbarung, kein Investitionsvertrag

Die Beklagten bestanden weiterhin darauf, dass der Master Digital Asset Loan Agreement (MDALA) für das Gemini Earn-Programm kein Investitionsvertrag sei. Die Vereinbarung wurde nie verkauft oder zum Verkauf angeboten, konnte nicht auf einem Sekundärmarkt gehandelt werden, beinhaltete keine Eigentumsübertragung eines Vermögenswerts und erforderte keine Kredit- oder Kreditaufnahme durch irgendjemanden.

Gemini und Genesis argumentierten, dass es sich bei der MDALA um eine Handelsvereinbarung handele, die nicht unter Abschnitt 5 des Securities Act falle, der den Verkauf oder das Angebot zum Verkauf eines Wertpapiers vorschreibe.

Die Krypto-Unternehmen teilten dem Gericht mit, dass es bedeuten würde, die „eindeutige Bedeutung“ des Securities Act zu ignorieren, wenn man der SEC erlauben würde, mit dem Fall fortzufahren.

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