Indische Kryptobörsen begrüßen Klarstellung der neuen Steuervorschriften PlatoBlockchain Data Intelligence. Vertikale Suche. Ai.

Indische Krypto-Börsen begrüßen Klärung neuer Steuervorschriften

Neue Steuervorschriften

Da das Handelsvolumen drastisch zurückgeht, senken Krypto-Börsen weltweit ihre Kosten und entlassen Hunderte von Menschen. Die indische Regierung hat jedoch für Klarheit und Freude bei der Besteuerung digitaler Token-Transaktionen gesorgt. Mit Wirkung zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres kündigte der Gewerkschaftshaushalt für 2022–23 eine Steuer von 30 % auf Kryptowährungsgewinne und eine TDS von 1 % auf alle Transaktionen ab dem 1. Juli an. Indische Kryptobörsen haben trotz dieser Herausforderungen Grund zum Feiern mal. Das Central Board of Direct Taxes hat am Mittwoch lang erwartete Klarstellungen zur Anwendbarkeit der TDS-Gesetze veröffentlicht. Dennoch ignorierte die Regierung Aufrufe, den TDS-Satz auf 0.01 % oder 0.05 % zu senken. Es zerstreut Zweifel, indem es einige der Sorgen der Branche anspricht und Börsen und Händlern hilft, sich durch die belastenden TDS-Vorschriften zu navigieren. Zahlungen für Kryptowährungen über 10,000 Rs pro Geschäftsjahr oder 50,000 Rs pro Jahr für bestimmte Personen, wie z. B. Personen und HUFs, die eine ITR erhalten müssen, unterliegen einem TDS von 1 %. Neue Steuervorschriften Die neuen Vorschriften verlangen, dass Börsen auf der Transaktionsseite des Krypto-Käufers Steuern abziehen. Diese Steuer muss innerhalb von 30 Tagen am Ende des Monats, in dem der Abzug erfolgt, an das Zentrum gezahlt werden. Die Regierung hat klargestellt, dass diejenigen, die eine Steuerrückerstattung beantragen, innerhalb von 15 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum der Steuer eine dem Zahlungsempfänger ausgestellte TDS-Bescheinigung vorlegen müssen. Die Unfähigkeit, Kryptowährungsverluste mit Gewinnen auszugleichen, bleibt ein hartnäckiges Problem. Laut Edul Patel, Mitbegründer der Kryptowährungsbörse Mudrex, ist TDS bei verlustbringenden Transaktionen erstattungsfähig. Das Rundschreiben besagt, dass TDS für Zahlungen in Form von Sachleistungen oder im Austausch für andere digitale Vermögenswerte bei der Übertragung von Kryptowährung gilt. Es ist derzeit nicht bekannt, ob die TDS-Klausel für internationale Krypto-Handelsseiten gilt. Um alle verbleibenden Unklarheiten zu beseitigen, wird CBDT wahrscheinlich ein Dokument mit häufig gestellten Fragen veröffentlichen.

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