Die Korea Financial Services Commission (FSC) hat neue Regeln eingeführt, um die Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) an virtuelle Vermögenswerte im Rahmen des überarbeiteten Gesetzes über die Meldung und Verwendung spezifizierter Finanztransaktionsinformationen, das am 25. März 2021 in Kraft trat, weiter zu präzisieren.
Das Gesetz definiert „Virtual Asset Service Provider (VASPs)“ als Geschäftseinheiten, die eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten oder Operationen ausüben:
- Kauf und Verkauf von virtuellen Vermögenswerten;
- Austausch zwischen virtuellen Vermögenswerten;
- Übertragung von virtuellen Assets;
- Verwahrung und Verwaltung von virtuellen Vermögenswerten;
- Vermittlung oder Vermittlung von Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten; Austausch von virtuellen Vermögenswerten; und
- andere im Vollstreckungsbeschluss festgelegte Tätigkeiten.
Praktisch bedeutet dies, dass VASPs…
- Anbieter von Handelsdienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte,
- Dienstleister für die Verwahrung und Verwaltung von virtuellen Vermögenswerten und
- Anbieter von digitalen Geldbörsen für virtuelle Vermögenswerte.
Ein VASP darf nur dann als Vermittler zwischen seinem eigenen Kunden und dem Kunden eines anderen VASP fungieren, wenn die andere Partei ein qualifizierter AML-konformer VASP ist und die Überprüfung von Informationen über den Kunden der anderen Partei möglich ist.
Ab dem 25. März 2021 unterliegen die registrierten VASPs Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML), wie z.
Mit dem Gesetz sind zwei wichtige Fristen verbunden:
- VASPs müssen ihr Geschäft vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit bei der Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU) registrieren. Bestehende Unternehmen, die sich als VASPs qualifizieren, sollten sich innerhalb von sechs Monaten (bis 24. September 2021) registrieren, da sie sonst mit Sanktionen belegt werden.
- Das Gesetz wendet die sogenannte „Reiseregel“ auf VASPs bei Transaktionen der VA-Überweisung an. Gemäß der Reiseregel ist der ursprüngliche VASP verpflichtet, dem Begünstigten Informationen über die VA-Überweisung zur Verfügung zu stellen. Das Vollstreckungsdekret sieht vor, dass die Reiseregelung gilt ab dem 25. März 2022, um VASPs genügend Zeit zu geben, gemeinsame Lösungen für den Informationsaustausch einzuführen. Nach dem Vollstreckungsdekret würde eine VA-Überweisungstransaktion in Höhe von mehr als 1 Mio. KRW unter die Reiseregelung fallen.
Das Gesetz schreibt vor, dass VASPs bei ihren Finanztransaktionen mit Kunden echte Namen verwenden.
Das Vollstreckungsdekret schreibt zusätzliche Anforderungen für VASPs vor, um Echtnamenkonten bei Finanzinstituten eröffnen (FI):
- Trennung der Kundeneinlagen;
- ein Zertifikat des Informationssicherheits-Managementsystems von KISA;
- keine Aufzeichnungen über Bußgelder und andere Strafen mindestens innerhalb von 5 Jahren;
- separate Verwaltung der Transaktionsaufzeichnungen der Kunden;
- Bewertung von Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit VASPs durch FI.
VASPs, deren Serviceaktivitäten keinen Austausch von virtuellen Vermögenswerten mit Fiat-Geld beinhalten, sind von der Echtnamenkontenregel ausgenommen, die sie verpflichtet, Echtnamenkonten bei Finanzinstituten zu führen.
Bis Ende Mai gab der FSC an, dass von den etwa sechzig in Betrieb befindlichen VASPs zwanzig Unternehmen ISMS-Zertifizierungen erhalten haben und vier von ihnen ihren Betrieb mit Echtnamenkonten betreiben.
Während andere Quellen von mehr als 200 Kryptowährungsbörsen in Korea sprechen, konzentriert sich der FSC nur auf solche mit Fiat-Ein- und Ausstiegsrampen und erklärt damit die niedrigere Zahl. Die vier bereits akzeptierten Bankkonten von Finanzinstituten sind die dominierenden Bithumb, Upbit, Korbit und Coinone. Verschiedene Berichte berichten von Schwierigkeiten kleinerer Akteure, diese Anforderungen zu erfüllen, daher wird eine starke Konsolidierung dieses Sektors in Korea erwartet (und beabsichtigt).
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