Der Oberste Gerichtshof von Singapur hat in einem Fall, an dem die Börse Bybit mit Hauptsitz auf den Seychellen und ein ehemaliger Auftragnehmer beteiligt sind, entschieden, dass Krypto-Assets als Eigentum gelten und treuhänderisch verwaltet werden können. Dies stellt einen bemerkenswerten Schritt in der rechtlichen Klassifizierung digitaler Vermögenswerte in Singapur dar.
Singapur erklärt Krypto als Eigentum
Richter Philip Jeyaretnam vom Obersten Gerichtshof von Singapur entschied am Dienstag, dass Kryptowährung eine Form von Eigentum sei.
Der Richter wies jegliche Unterschiede zwischen Krypto, Fiat-Geld oder Shells zurück und stellte fest, dass alle diese Objekte, ob physisch oder nicht, ihren Wert aus dem gegenseitigen Vertrauen in sie beziehen. Krypto-Assets galten trotz ihrer fehlenden physischen Präsenz als „in Aktion befindliche Dinge“, ein Begriff im britischen Gewohnheitsrecht, der eine Art von Eigentum beschreibt, an dem persönliche Rechte vor Gericht durchgesetzt werden können.
„Wir identifizieren das Geschehen als einen bestimmten digitalen Token, ähnlich wie wir einem Fluss einen Namen geben, obwohl sich das Wasser an seinen Ufern ständig ändert“, bemerkte er.
Entstehung des Falles
Das Urteil wurde in einem Fall gefällt, in dem es um die Kryptowährungsbörse Bybit und eine ehemalige Mitarbeiterin ging, die angeblich gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen hatte, indem sie mehr als 4.2 Millionen Tether (USDT) an ihre Privatadressen überwiesen hatte. Es wurde angenommen, dass Frau Ho nach Erhalt der Gelder auf Kaufrausch ging und mit ihrem Mann eine Penthouse-Eigentumswohnung, ein brandneues Auto und mehrere Louis Vuitton-Produkte kaufte.
Wie alles andere in Aktion kann USDT treuhänderisch verwaltet werden“, urteilte Richter Jeyaretnam.
Der Richter wies außerdem die weit verbreitete Annahme zurück, dass Krypto-Assets keinen „realen“ Wert hätten, und kam zu dem Schluss, dass der Wert „ein Urteil einer Ansammlung menschlicher Gedanken“ sei.
Richter Jeyaretnam verwies darauf Konsultationspapier von der Monetary Authority of Singapore (MAS) in ihrer Entscheidung. Das Papier skizzierte mögliche Anforderungen für die Trennung und Verwahrung digitaler Zahlungstokens und erklärte, dass digitale Vermögenswerte, wenn sie praktisch identifiziert und getrennt werden könnten, rechtlich treuhänderisch verwaltet werden könnten.
Das Urteil zitiert auch die Anordnung 22 der Singapurer Gerichtsordnung von 2021, die Kryptowährungen oder andere digitale Währungen, Bargeld, Schulden, ein Bankguthaben, Anleihen, Aktien und andere Wertpapiere in die Definition von „beweglichem Eigentum“ einschließt.
Das Gericht hat nun Ho, die einen nicht anwesenden Cousin „Jason Teo“ beschuldigte, sich unbefugten Zugriff auf ihren Arbeitslaptop verschafft und die entsprechenden Adressen kontrolliert zu haben, nun angewiesen, die Vermögenswerte an Bybit zurückzugeben.
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- Quelle: https://zycrypto.com/singapore-high-court-recognizes-crypto-as-personal-property-equates-it-to-fiat-money/
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