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FINRA verhängt gegen Instinet eine Geldstrafe von 165 US-Dollar wegen Datenungenauigkeit und mangelhafter Aufsicht

Die Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) hat den institutionellen Agenturmodell-Broker Instinet Incorporated mit einer Rüge und einer Geldstrafe von 165,000 US-Dollar belegt, weil er 54 ungenaue monatliche Berichte über seine Auftragsausführungen veröffentlicht und über ein schlechtes Aufsichtssystem verfügt.

Die Einzelheiten der Sanktion sind in einem Letter of Acceptance, Waiver and Consent (AWC) enthalten. eingereicht von Instinet an das Department of Enforcement der FINRA. Nach Angaben der mitgliederbasierten Selbstregulierungsorganisation hat sich der Makler bereit erklärt, für die Beilegung des Falles zu zahlen, ohne sie zuzugeben oder zu dementieren.

Einzelheiten zu den Verstößen, die die FINRA nach eigenen Angaben im März 2019 bei ihrer Prüfung von Instinet festgestellt hatte, liegen mehr als einen Monat nach dem Datum des privaten amerikanischen Unternehmens vor schlug RBC Capital Markets mit einer Geldstrafe von 360,000 US-Dollar für sein Aufsichtsversagen zwischen Juni 2018 und Februar 2020.

Weitere Details zum neuen Fall

Nach Angaben der FINRA meldete Instinet zwischen Februar 2015 und Juli 2019 etwa 5 % der gesamten abgedeckten Aufträge, die es über sein alternatives Handelssystem Instinet Continuous Block Cross (CBX) erhielt, zu wenig.

„Während dieser Zeit hat das Unternehmen potenziell meldepflichtige Aufträge, die von bestimmten Geschäftsbereichen und Systemen des Unternehmens an CBX übermittelt wurden, aus seinen Berichten nach Regel 605 ausgeschlossen. Das Unternehmen hatte fälschlicherweise festgestellt, dass alle über diese bestimmten Geschäftseinheiten und Systeme eingegangenen Bestellungen einer besonderen Behandlung unterliegen und von der Definition einer gedeckten Bestellung ausgenommen sind“, erklärte FINRA in der AWC-Einreichung.

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Diese Praxis verstoße gegen die US-Regulierung National Market System (NMS), die festlegt, wie US-Aktien gehandelt werden sollten, stellte die private Regulierungsbehörde fest. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die NMS-Regel 605 die Marktzentren verpflichtet, bestimmte Informationen zur Auftragsausführung offenzulegen und die einheitliche öffentliche Offenlegung von Informationen zur Auftragsausführung zu erleichtern.

„Ein Verstoß gegen Regel 605 ist auch ein Verstoß gegen die FINRA-Regel 2010, die besagt, dass „[ein] Mitglied bei der Führung seiner Geschäfte hohe Standards geschäftlicher Ehre sowie gerechte und gerechte Handelsgrundsätze einhalten muss“, sagte FINRA .

Zum Aufsichtsversagen von Instinet stellte die private Regulierungsbehörde fest, dass das Aufsichtssystem des institutionellen Agenturmodell-Brokers, einschließlich seiner schriftlichen Aufsichtsverfahren, nicht angemessen darauf ausgelegt war, die Einhaltung der NMS-Regel 605 zwischen Februar 2015 und Mai 2019 zu erreichen.

„Das Unternehmen hatte kein Verfahren, um zu überprüfen oder zu testen, ob es alle von bestimmten Geschäftsbereichen und Systemen des Unternehmens an CBX übermittelten Bestellungen korrekt ausschloss. Darüber hinaus verfügte das Unternehmen über kein Verfahren, um zu überprüfen, ob die in seinen Berichten gemäß Regel 605 enthaltenen Aufträge ordnungsgemäß nach Auftragstyp klassifiziert waren. Daher hat das Unternehmen gegen die FINRA-Regeln 3110(a) und 2010 verstoßen“, erklärte FINRA.

Inzwischen hat FINRA kürzlich eine Strafe in Höhe von 100 US-Dollar verhängt auf Dealerweb wegen der falschen Meldung von rund 180,000 Transaktionen mit TRACE-fähigen Wertpapieren an seine Trade Reporting and Compliance Engine (TRACE) zwischen Juli 2016 und Dezember 2020. Darüber hinaus meldete die auf Mitgliedschaft basierende Regulierungsbehörde Anfang Oktober verhängte eine Strafe in Höhe von 2.5 Millionen US-Dollar an UBS Securities LLC, den in New York ansässigen Maklerzweig der Schweizer Bankengruppe UBS, für die Weiterleitung oder Ausführung von über 73,000 „nackten“ Leerverkäufen.

Dieser Artikel wurde von Solomon Oladipupo auf www.financemagnates.com geschrieben.

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