Die indische RBI gibt Finanzunternehmen eine Frist, um die neuen Regeln für die digitale Kreditvergabe einzuhalten PlatoBlockchain Data Intelligence. Vertikale Suche. Ai.

Die indische RBI gibt Finanzunternehmen eine Frist, um die neuen Regeln für die digitale Kreditvergabe einzuhalten

Die Reserve Bank of India (RBI) hat regulierten Unternehmen (REs), die sich mit digitaler Kreditvergabe befassen, bis zum 30. November Zeit gegeben, um sicherzustellen, dass bestehende digitale Kredite den neuen Kreditvergaberichtlinien entsprechen.

Die RBI hat neue Regeln für die digitale Kreditvergabe bekannt gegeben

Die RBI sagt, dass die neuen Regeln sowohl für „bestehende Kunden, die neue Kredite in Anspruch nehmen“ als auch für „neue Kunden, die an Bord kommen“, gelten.

Im vergangenen Monat veröffentlichte die RBI Empfehlungen der Arbeitsgruppe für digitale Kreditvergabe – Implementierung, aus der eine Reihe von Richtlinien für alle Banken und Nichtbanken-Finanzunternehmen in Indien abgeleitet wurden.

Gemäß den neuen Richtlinien müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Kreditverwaltung und -rückzahlung vom Kreditnehmer direkt auf den Konten des Finanzinstituts ausgeführt werden, ohne dass Konten von Drittanbietern durchlaufen werden.

Daten, die von Apps für die digitale Kreditvergabe (DLAs) gesammelt werden, müssen ebenfalls „eindeutige Prüfpfade“ aufweisen und sollten nur „mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung“ des Kreditnehmers erfolgen.

Darüber hinaus müssen die Kreditgeber für alle digitalen Kreditprodukte eine Erklärung zu den wichtigsten Fakten erstellen und dem Kreditnehmer mitteilen, bevor sie den Vertrag abschließen. Es schreibt auch vor, dass Kreditnehmern eine „Bedenkzeit“ eingeräumt wird, in der der Kreditnehmer das digitale Darlehen beenden kann, indem er den Kapitalbetrag und den anteiligen effektiven Jahreszins ohne Strafe zahlt.

„Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Outsourcing-Vereinbarungen, die von REs mit einem Kreditdienstleister (LSP/DLA) eingegangen werden, die Verpflichtungen der REs nicht mindern und sie weiterhin den bestehenden Richtlinien zum Outsourcing entsprechen müssen“, sagt die RBI.

„Den REs wird empfohlen sicherzustellen, dass die von ihnen beauftragten LSPs und die DLAs (entweder der RE oder der von der RE beauftragten LSPs) die in diesem Rundschreiben enthaltenen Richtlinien einhalten.“

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