SEC reicht Mitteilung über die Absicht ein, Uniswap Labs zu verklagen

SEC reicht Mitteilung über die Absicht ein, Uniswap Labs zu verklagen

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Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) geht gegen einen anderen Bereich der Kryptoindustrie vor und zielt dieses Mal auf einen der größten Akteure im dezentralen Finanzwesen (DeFi).

Am Mittwoch veröffentlichte die Regulierungsbehörde eine Wells-Mitteilung gegen Uniswap Labs, das Unternehmen hinter der weltweit größten dezentralen Börse (DEX).

Uniswap wird von der SEC verklagt

Uniswap Labs bestätigte die Nachricht öffentlich in einem Pressemitteilung am Mittwoch und versicherte den Anhängern, dass das Team „bereit zum Kampf“ sei.

„Dies ist der jüngste politische Versuch, selbst die besten Akteure im Kryptobereich wie Uniswap und andere ins Visier zu nehmen Coinbase„“, erklärte das Team und bezog sich dabei auf die Klage der SEC vom Juni 2023 gegen die größte zentralisierte Krypto-Börse des Landes.

„Alle Uniswap-Produkte und das Uniswap-Protokoll bleiben davon unberührt“, fügten sie hinzu.

Uniswap Labs ist ein in New York City ansässiges Softwareunternehmen, das als Hauptmitwirkender und Entwickler des Uniswap-Protokolls auf Ethereum fungiert.

Das Protokoll ermöglicht Benutzern im Vergleich zu traditionellen Wettbewerbern den Zugriff auf Handels- und Liquiditäts-Krypto-Token auf erlaubnislose, vertrauenswürdige, globale und dezentrale Weise.

Obwohl Uniswap Labs nicht spezifizierte, worüber die SEC einen Rechtsstreit planen wollte, liefert die Geschichte der Behörde klare Hinweise. Im vergangenen Jahr verklagte es zahlreiche Börsen, darunter Binance, Coinbase und Kraken, wegen der illegalen Notierung mehrerer angeblicher Wertpapiere.

Außerdem wurden zahlreiche Projektteams wie Ripple, Terraform Labs und andere wegen der Ausgabe nicht registrierter Wertpapiere in Form von Krypto-Tokens verklagt.

Uniswap Labs könnte durchaus für beide Aktivitäten verantwortlich gemacht werden. Sein Protokoll ermöglicht nicht nur den Handel mit Tausenden von Token, sondern verfügt auch über einen eigenen nativen Token, UNI, der den Inhabern einen Anteil an den Protokolleinnahmen und Stimmrechten zu seinen Entwicklungsvorschlägen einräumt.

Rechtsverteidigung von Uniswap

Uniswap argumentierte, dass die in seinem Protokoll „überwiegend gehandelten“ Vermögenswerte keine Wertpapiere darstellten, und verwies auf die Gerichtsentscheidung in SEC gegen Ripple. Dazu gehört auch der UNI-Token selbst, der angeblich den Howey-Test nicht besteht, da er keine Investition in ein gemeinsames Unternehmen mit sich bringt.

„Selbst wenn die Ripple-Entscheidung und der Howey-Test des Obersten Gerichtshofs die Argumente der SEC nicht ausschließen würden, würden das Uniswap-Protokoll, die Web-App und das Wallet immer noch nicht den gesetzlichen Definitionen einer Wertpapierbörse oder eines Brokers entsprechen“, fügte das Unternehmen hinzu.

Als dezentralisierte Börse behauptete das Unternehmen, dass das geltende Recht der SEC keine Zuständigkeit für selbstverwahrende On-Chain-Handelsentscheidungen einräume.

„Das Uniswap-Technologie-Ökosystem ist ausreichend dezentralisiert, ähnlich wie Bitcoin und Ethereum“, schlussfolgerte Uniswap Labs. „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Produkte auf der richtigen Seite des Gesetzes stehen.“

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