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ESMA schlägt DTCC-Derivate-Repository mit einer Geldstrafe von 408 Euro

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gab am Montag bekannt, dass es gegen die DTCC Derivatives Repository Plc (DDRL) eine Gesamtstrafe von 408,000 Euro wegen mehrfacher Verstöße gegen Daten verhängt hat, die im Rahmen der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) gemeldet wurden.

Die Regulierungsbehörde der Europäischen Union führte aus, dass das Transaktionsregister sieben Verstöße gegen die Vertraulichkeit von Daten, die Datenintegrität und den direkten und sofortigen Zugriff auf Daten begangen hat. Die zwischen 2014 und 2018 begangenen Verstöße waren auf Fahrlässigkeit von DDRL zurückzuführen.

Die Aufsichtsbehörde führte aus, dass die Verstöße im Zusammenhang mit dem Datenzugriff auf bestimmte Vermögensverwalter standen, den sie nicht erhalten sollten, der Einrichtung ihres IT-Systems durch Änderung des Inhalts bestimmter an DDRL gemeldeter Informationen und dem Versäumnis, den Aufsichtsbehörden direkten und sofortigen Zugriff auf relevante Daten zu gewähren .

Weiter, der Transaktionsregister versäumte es, den Aufsichtsbehörden direkten und sofortigen Zugang zu seinen Daten zu gewähren, indem Berichte auf der Grundlage falscher Daten erstellt wurden. Sie stellte keine Transaktionsdaten zur Verfügung, zu deren Erhalt sie im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten und Mandate berechtigt waren, und übermittelte auch nicht alle Transaktionsdaten zu OTC-Derivatekontrakten.

Die notwendigen Datenmeldepflichten

„Das heutige Vorgehen gegen DDRL unterstreicht die Bedeutung, die die ESMA den Transaktionsregistern beimisst, damit sie ihren Verpflichtungen in Bezug auf Datenvertraulichkeit, Integrität und Zugang nachkommen“, sagte die Interimsvorsitzende der ESMA, Anneli Tuominen.

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„Die Bereitstellung zeitnaher, genauer und vertraulicher Daten an die Aufsichtsbehörden der CCP und der Derivatemärkte ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Überwachung und Identifizierung systemischer Risiken auf den EU-Derivatemärkten zu erleichtern.“

EMIR-Bestimmungen verpflichten Transaktionsregister, den Aufsichtsbehörden Daten zur Verfügung zu stellen, was den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität gewährleistet. Nach Angaben der EU-Regulierungsbehörde ist DDRL das erste Transaktionsregister, das Verstoß gegen Datenmeldepflichten.

Das Transaktionsregister kann nun gegen die Entscheidung der ESMA Beschwerde bei der Beschwerdekammer der Europäischen Aufsichtsbehörden einlegen.

„Die ESMA wird diesen Bereich weiterhin überwachen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um stabile und geordnete Finanzmärkte zu fördern“, fügte Tuominen hinzu.

Quelle: https://www.financemagnates.com/institutional-forex/esma-slaps-dtcc-derivatives-repository-with-e408k-fine/

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