Krypto in die Steuererklärung eintragen [Anleitung AT]

Krypto in die Steuererklärung eintragen [Anleitung AT]

Für Anleger:innen hat die Steuerreform Auswirkungen darauf, wie Kryptowährungen versteuert werden müssen. Wenn du als Privatperson durch den Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielst, müssen diese Gewinne bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt und offengelegt werden. 

Wie du diese Gewinne und Verluste richtig in die Steuererklärung einträgst, erfährst du in diesem Artikel.

Dokumentationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen in Österreich

Beachte, dass jede steuerpflichtige Person in Österreich einer Dokumentationspflicht ihrer Handlungsaktivitäten mit Kryptowährungen unterliegt. Bei Aktien oder Fonds werden diese von einer Bank registriert. Das ist bei Kryptowährungen derzeit noch nicht der Fall.

Rechtliche Konsequenzen können folgen, wenn du der Aufforderung nach einer Erklärung und Offenlegung deiner Transaktionen nicht nachkommen kannst.
Somit sollten sämtliche An- und Verkäufe von Kryptowährungen oder NFTs, die Preise sowie deren Transfers zwischen Krypto-Börsen und Krypto-Wallets, lückenlos dokumentiert und verfügbar sein.

Dabei hilft eine Krypto-Steuersoftware wie Blockpit, die Transaktionen automatisch importiert und dokumentiert.

Welche Folgen hat es, wenn du keine Dokumentation vorweisen kannst?

Das solltest du vermeiden, denn dann kann die Finanzbehörde eine Einschätzung deiner Gewinne vornehmen, die wahrscheinlich eher zu deinem Nachteil ist.

Wo trage ich Kryptowährungen in die Steuererklärung ein?

Du kannst deine Steuererklärung sowohl digital über FinanzOnline als auch in Papierform auf dem Postweg einreichen. Beim Finanzministerium gibt es eine Übersicht relevanter Steuerformulare

Wichtig ist für dich vor allem das Formular E1 Einkommensteuererklärung und E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der späteste Abgabetermin der Steuererklärung ist der 30. Juni des Folgejahres, für die Steuererklärung 2022 also der 30. Juni 2023. 

Steuererklärung: Einkommensteuererklärung (Formular E1) ausfüllen

In Folge zeigen wir dir, wie du die für Kryptowährungen relevanten Teile in der Einkommensteuererklärung (Formular E1 und Formular E1kV) richtig ausfüllst. Der Blockpit Steuerreport befüllt diese Felder automatisch in dieser Form.

Auf Seite 2 von Formular E1 findest du die sonstigen Einkünfte:

Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Sonstige Einkünfte
Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Sonstige Einkünfte

Kennzahl 801: Gewinne oder Verluste, die unter § 31 EStG fallen, müssen hier eingetragen werden. Das können zum Beispiel NFTs sein, die unterjährig verkauft werden.

Auf Seite 1 der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen geht es weiter:

Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Einkünfte aus Kapitalvermögen – Futures Trading
Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Einkünfte aus Kapitalvermögen – Futures Trading

Kennzahl 857: Hier werden Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten erfasst. Das können zum Beispiel Gewinne aus FuturesTrading sein.

Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Einkünfte aus Kapitalvermögen – Security Token
Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Einkünfte aus Kapitalvermögen – Security Token

Kennzahl 862: Einkünfte durch Security Token, also der digitalisierten Abbildung eines Vermögenswertes, werden hier angegeben.

Auf Seite 2 finden sich die Einkünfte aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 4a):

Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Einkünfte aus Kapitalvermögen – Einkünfte aus Kryptowährungen
Krypto in der Steuererklärung: Formular E1 – Einkünfte aus Kapitalvermögen – Einkünfte aus Kryptowährungen

Kennzahl 171: Einkünfte, die durch die Überlassung von Kryptowährungen entstehen, kannst du hier eintragen. Dazu zählt zum Beispiel Lending.

Kennzahl 173: Wertsteigerungen, also Gewinne, die sich durch die Veräußerung von Kryptowährungen ergeben, müssen hier eingetragen werden.
Kennzahl 175: Verluste, die durch die Veräußerung von Kryptowährungen entstehen, kommen hier hin.

Deine Krypto Steuererklärung mit Blockpit

Das richtige Formular auszuwählen, ist eine Sache. Das korrekte Befüllen mit den exakt berechneten Beträgen in den entsprechenden Zeilen etwas ganz anderes. Bei Blockpit erhältst du einen rechtskonformen Steuerreport für Österreich.

Vereinfacht gesagt ist das ein PDF, in dem bereits genau steht, wo du welche Beträge in deiner Steuererklärung eintragen musst. Du ersparst dir dabei also die Suche nach den richtigen Feldern und aufwändige Berechnungen.

Zuerst siehst du folgende Übersicht:

Dein individueller Steuerreport von Blockpit
Dein individueller Steuerreport von Blockpit

Darauf folgt die Einkommenssteuererklärung (Formular E1) und die Beilage zur Einkommenssteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Formular E1kv), in die alle Gewinne und Verluste bereits an der richtigen Stelle eingetragen sind.

Natürlich gibt es auch noch eine detaillierte Aufstellung deiner Bestände und all deiner Transaktionen. Sieh dir am besten unseren Muster-Steuerreport an und überzeuge dich selbst!

FAQ – Krypto in die Steuererkläung eintragen

Wo trägt man Krypto Gewinne in die Steuererklärung ein? 

Beim Finanzministerium gibt es eine Übersicht relevanter Steuerformulare. Wichtig ist für dich vor allem das Formular E1 Einkommenssteuererklärung und E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen. 

Du kannst deine Steuererklärung sowohl digital über FinanzOnline als auch in Papierform auf dem Postweg einreichen. 

Wo trägt man Krypto Verluste in die Steuererklärung ein?

Beim Finanzministerium gibt es eine Übersicht relevanter Steuerformulare. Wichtig ist für dich vor allem das Formular E1 Einkommenssteuererklärung und E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen. 

Du kannst deine Steuererklärung sowohl digital über FinanzOnline als auch in Papierform auf dem Postweg einreichen. 

Steuerpflicht: Wann muss ich Kryptowährungen versteuern?

Ob Kryptowährungen in Österreich versteuert werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Seitdem die neue Steuerreform am 1. März 2022 in Kraft trat, wird zwischen Alt- und Neubestand unterschieden. 

So wurden Kryptos vor dem 1. März 2022 versteuert (alte Regelung)

Solange deine Gewinne unter der Freigrenze von € 440 bleiben, musst du sie nicht versteuern. Außerdem sind alle deine Krypto-Gewinne auf Assets sowie Rewards aus Staking, Lending und Bounties steuerfrei, die du vor dem 28. Februar 2021 gekauft oder erhalten hast und zumindest ein Jahr nicht veräußert hast.

Wenn du allerdings innerhalb eines Jahres (365 Tage) Krypto gekauft und wieder verkauft hast, zählen die Veräußerung zu den privaten Spekulationsgeschäften. Sie müssen dann zum progressiven Einkommensteuersatz versteuert werden. Konkret betrifft das den Tausch von Krypto zu Krypto sowie den Tausch von Krypto zu Fiatwährungen. 

Progressiv bedeutet, dass die Höhe der Versteuerung von Kryptowährungen von deinem persönlichen Einkommen abhängig ist. 

So werden Kryptos ab dem 1. März 2022 versteuert (neue Regelung)

Die neue Krypto-Steuerreform ist seit dem 1. März 2022 gültig und bringt eine Reihe von Veränderungen, die wir uns hier im Detail ansehen.

Vorteile der neuen Krypto-Steuerreform

  • Der Tausch von Krypto zu Krypto (z.B. Bitcoin → Ethereum) ist steuerfrei.
  • Es gibt nur noch einen festen Steuersatz von 27,5 %, den du dir merken musst.
  • Du kannst eine gemeinsame Verlustverrechnung mit anderen Kapitalmarktgeschäften wie Anleihen, Derivaten, etc. durchführen.

Nachteile der neuen Krypto-Steuerreform

  • Es gibt keine Steuerfreiheit mehr, wenn du Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst.
  • Auch Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, fallen aus der steuerfreien einjährigen Haltefrist. (Zurücklehnen können sich also nur all jene, die vor dem 28. Februar 2021 Kryptowährungen gekauft und zumindest 365 Tage gehalten haben.)
  • Die jährliche Freigrenze von € 440 ist Geschichte.

Für mehr Details, wirf einen Blick in unseren Krypto Steuerguide für Österreich.

Steuerfreiheit: Wann muss ich Kryptowährungen nicht versteuern?

Seitdem die neue Steuerreform am 1. März 2022 in Kraft trat, wird zwischen Alt- und Neubestand unterschieden. Solltest du noch Kryptowährungen aus Altbestand besitzen, kannst du diese mittlerweile steuerfrei veräußern, weil die Haltedauer von einem Jahr überschritten ist.

NFTs werden immer noch nach der alten Regelung behandelt, womit für diese die Steuerfreiheit nach einem Jahr gilt. Besitzt du ein NFT seit mindestens einem Jahr, musst du bei einer Veräußerung eventuelle Gewinne nicht versteuern.

In der neuen Regelung löst ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen kein steuerbares Ereignis mehr aus. Du kannst also sorgenfrei zwischen Kryptowährungen, wozu auch Stablecoins zählen, hin und her tauschen. Die ursprünglichen Anschaffungskosten werden jedoch mitgetragen. Solltest du später gegen eine Fiatwährung “auscashen”, werden sehr wohl Steuern auf eventuelle Gewinne fällig.

Wann ist Krypto Handel gewerblich?

Dies ist nicht einfach zu beantworten und immer vom Einzelfall abhängig.

Es stellt sich die Frage, ob im Gesamtbild eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird. Investitionen für Dritte, eine hohe Anzahl an Transaktionen als auch hochpreisige Transaktionen sind Indizien, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer gewerblichen Verortung führen.

Durchschnittliche Miner:innen, die kostendeckend operieren, weisen jedoch wahrscheinlich eine Operationsdichte auf, die einen Gewerbebetrieb nahelegen.

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