Krypto Lending Steuern: Besteuerung von Krypto Zinserträgen

Krypto Lending Steuern: Besteuerung von Krypto Zinserträgen

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Was ist Krypto Lending? 

Krypto Lending fällt in den Bereich der dezentralen Finanzdienstleistungen (DeFi) und basiert auf der klassischen Praxis der Kreditvergabe oder Darlehensgewährung, bei der Geld einer anderen Person, Organisation oder Finanzinstitution für einen bestimmten Zeitraum überlassen wird.

Eine:e Geldgeber:in gibt einen bestimmten Betrag an eine:n Kreditnehmer:in, während diese Person sich verpflichtet, den geliehenen Betrag innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen. Normalerweise wird eine Gebühr in Form von Zinsen für die Gewährung des Kredits erhoben.

Als Krypto-Investor:in kannst du deine Krypto Assets an zentrale oder dezentrale Krypto-Plattformen verleihen, um Zinsen zu erhalten. Die Erträge, die du daraus erhältst, sind typischerweise im Vorhinein festgesetzt und werden zu fixen Intervallen ausbezahlt. Somit kannst du die Kryptos in deinem Besitz nutzen, um ein passives Einkommen zu erzielen.

Das Lending (Ausleihen) passiert über diverse Plattformen oder Krypto-Börsen mit relativ niedrigen Zugangsbeschränkungen. Auf dezentralen Plattformen ist meistens kein Identitätsnachweis erforderlich.

User:innen, die Borrowing betreiben, also Kryptowährungen ausleihen, müssen jedoch Collaterals (Sicherheiten) hinterlegen, um sicherzustellen, dass das Geld zurückgezahlt wird. Das Ganze passiert via Smart Contracts.

Trotzdem sollte beachtet werden, dass immer ein gewisses Restrisiko bei der Verleihung der eigenen Assets besteht.

Lending vs. Staking

Staking ist ebenfalls Teil des DeFi-Bereichs und auch eine Methode, um mit deinen Krypto-Assets ein passives Einkommen zu erzielen. Doch es steckt noch mehr dahinter.

Beim Staking werden Kryptowährungen nicht verliehen, sondern in einer Wallet gehalten, um damit das Netzwerk zu unterstützen und zu sichern. Dafür gibt es als Belohnung und Anreiz sogenannte Staking-Rewards.

Beim Lending sind die Kredite für eine bestimmte Zeit gebunden. Innerhalb dieser müssen die verliehenen Assets zurückgezahlt werden. Die sofortige Liquidität ist somit begrenzt. Auch beim Staking gibt es sogenanntes “Locked Staking”, bei dem die Assets für einen bestimmten Zeitraum gesperrt sind. Bei anderen Varianten kannst du deine Assets jederzeit “unstaken”, um sie schneller wieder verfügbar zu haben.

Ein gewisses Risiko gibt es sowohl beim Lending als auch beim Staking. Beim Lending können es Versäumnisse bei der Rückzahlung sein und beim Staking technische Probleme mit dem Netzwerk.

Wie werden Erträge aus Krypto Lending besteuert?

Rewards aus Lending werden im BMF-Schreiben als Anschaffungsvorgänge definiert. Die Anschaffungskosten werden folgendermaßen ermittelt:

“Die Anschaffungskosten entsprechen dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung der Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token (Ableitung aus § 6 Absatz 6 Satz 1 EStG). Wenn ein Börsenkurs vorhanden ist, ist dieser als Marktkurs zu Grunde zu legen. Bei fehlenden Börsenkursen kann ein Kurs von einer Handelsplattform (z. B. Kraken, Coinbase und Bitpanda) oder einer webbasierten Liste (z. B. https://coinmarketcap.com/de) angesetzt werden.”

Somit werden Lending Rewards schon bei Zufluss zum persönlichen Einkommensteuersatz von 18 bis 45% besteuert.

Mehr zum Thema: Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen?

Kommt es zu einer späteren Veräußerung der Rewards, so ist diese im Rahmen der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen ebenfalls steuerbar.

Beachte außerdem die Freigrenze für Sonstige Leistungen von in Summe maximal 256€ pro Jahr. Hier zählt auch Lending hinzu. 

Für mehr Details wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide für Deutschland.

Hat das Verleihen von Kryptowährungen Auswirkungen auf deren Haltefrist?

Ob Lending die Haltefrist einer Kryptowährung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG verlängert, war lange Zeit umstritten. Es gibt jedoch gute Nachrichten für alle Kryptoinvestoren und -investorinnen: Der Vorschlag einer Verlängerung der Haltefrist für Assets, die ins Lending gegeben wurden, wie er im ursprünglichen Entwurf des BMF-Schreibens zu finden war, wurde letztendlich gestrichen.

Das Verleihen von Kryptowährungen hat somit keine Auswirkung auf deren Haltefrist.

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